Rechtsprechung
   FG Saarland, 26.05.2010 - 2 K 1028/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22897
FG Saarland, 26.05.2010 - 2 K 1028/09 (https://dejure.org/2010,22897)
FG Saarland, Entscheidung vom 26.05.2010 - 2 K 1028/09 (https://dejure.org/2010,22897)
FG Saarland, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 2 K 1028/09 (https://dejure.org/2010,22897)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,22897) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung entstandener Aufwendungen bei erfolgreichem Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 77 Abs. 1
    Begriff des Verschuldens bei Erstattung von Kosten im Vorverfahren bei erfolgreichem Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Begriff des Verschuldens bei Erstattung von Kosten im Vorverfahren bei erfolgreichem Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 243
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 4 K 5505/08

    Kosten des Einspruchsverfahrens bei von der Familienkasse verursachter

    Auszug aus FG Saarland, 26.05.2010 - 2 K 1028/09
    Ein Verschulden i. S. des § 77 Abs. 1 Satz 3 EStG liegt vor, wenn der Einspruchsführer diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die einem gewissenhaften Verfahrensbeteiligten nach den gesamten Umständen zuzumuten ist Da die Sachaufklärung grundsätzlich der Familienkasse obliegt, kann eine schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten nur dann angenommen werden, wenn dem Einspruchsführer der in seiner Wissens- und Herrschaftssphäre liegende zeitnahe Vortrag und die Einreichung von Nachweisen früher möglich und zumutbar gewesen wäre und er den Sachverhalt auch nicht irreführend dargestellt hat (ebenso Finanzgericht Baden-Württemberg vom 29. April 2009 4 K 5505/08, EFG 2009, 1337).

    Da die Sachaufklärung grundsätzlich der Familienkasse obliegt, kann eine schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten nur dann angenommen werden, wenn dem Einspruchsführer der in seiner Wissens- und Herrschaftssphäre liegende zeitnahe Vortrag und die Einreichung von Nachweisen früher möglich und zumutbar gewesen wäre und er den Sachverhalt auch nicht irreführend dargestellt hat (Finanzgericht Baden-Württemberg vom 29. April 2009 4 K 5505/08, EFG 2009, 1337).

  • BFH, 23.07.2002 - VIII R 73/00

    Kindergeld; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus FG Saarland, 26.05.2010 - 2 K 1028/09
    Dies gilt vor allem dann, wenn der Einspruchsführer seiner Mitwirkungspflicht im Verwaltungsverfahren nicht nachgekommen ist (so Abschn. 19.5 der Dienstanweisung zur Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren im Zusammenhang mit dem Familienleistungsausgleich nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes - DA-FamRb -, BStBl I 2000, 761) und die Behörde zudem trotz bestehender Amtsermittlungspflicht keine andere Entscheidung treffen konnte (BFH vom 23. Juli 2002 VIII R 73/00, BFH/NV 2003, 25, m. w. N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 2 K 2185/09

    Widerruf der Anerkennung einer GmbH als Steuerberatungsgesellschaft wegen

    Die beim Senat unter dem Aktenzeichen 2 K 1028/09 hiergegen erhobene Klage wurde im Juni 2009 zurückgenommen.

    Die Klägerin habe über ihre Geschäftsführerin von der berufsrechtlichen Unzulässigkeit der Änderung des Gesellschaftszwecks und ihre darauf gründenden gewerblichen Tätigkeit als Inkassounternehmen gewusst (Hinweis auf die Kopien aus der Akte: 36493 im Anhang zur Widerrufsakte und zum Verfahren 2 K 1028/09).

  • FG München, 27.01.2014 - 7 K 987/11

    Typisch stille Gesellschaft einer GmbH mit ihrem beherrschendem

    Die stille Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters an dem Unternehmen der GmbH wird nach ständiger Rechtsprechung jedoch steuerrechtlich nur dann anerkannt, wenn ein solches Gesellschaftsverhältnis klar und eindeutig vereinbart ist und die Vereinbarungen tatsächlich durchgeführt werden (vgl. BFH-Urteile vom 6. Februar 1980 I R 50/76, . BStBl II 1980, 477; vom 12. Dezember 1990 I R 85/88, BFH/NV 1992, 59; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 2009 10 K 282/06, EFG 2011, 243).

    Ob darüber hinaus die Rechtsprechung des BFH zur Beteiligung eines Gesellschafter-Geschäftsführers an der GmbH als stiller Gesellschafter im Wege des Selbstkontrahierens, wonach zum Nachweis des Vollzugs eine zeitnahen Einbuchung der Einlage verlangt wird (BFH-Beschluss vom 10. April 1997 IV B 90/96, BFH/NV 1997, 662; s. auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 2009 10 K 282/06, EFG 2011, 243), auf die hier vorliegende Sachverhaltsvariante zu übertragen ist, in der gleichlautende Verträge über eine stille Gesellschaft mit den beiden Gesellschafter-Geschäftsführern geschlossen wurden, die kraft gleichgelagerte Interessen als Gruppe die GmbH beherrschen (BFH-Urteil vom 28. Februar 1990 I R 83/87, BStBl II 1990, 649), braucht ebenso wenig entschieden werden.

  • FG Hessen, 18.03.2015 - 12 K 1651/11

    § 77 EStG

    Da die Sachaufklärung grundsätzlich der Familienkasse obliegt, kann eine schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten nur dann angenommen werden, wenn dem Einspruchsführer der in seiner Wissens- und Herrschaftssphäre liegende zeitnahe Vortrag und die Einreichung von Nachweisen früher möglich und zumutbar gewesen wäre und er den Sachverhalt auch nicht irreführend dargestellt hat (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 29. April 2009 4 K 5505/08, Entscheidungen der FG - EFG - 2009, 1337; Gerichtsbescheid des FG des Saarlandes vom 26. Mai 2010 2 K 1028/09, EFG 2011, 243).
  • FG Baden-Württemberg, 31.10.2013 - 7 K 3633/10

    Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung einer atypischen stillen

    2 1/2 Monate- ist der Umstand, dass die Beteiligten im Gründungsfragebogen nicht auf die Existenz der atypisch stillen Gesellschaft hingewiesen haben, ein Beweisanzeichen dafür, dass der Vertrag zu dem behaupteten Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war (zur Würdigung von Erklärungen im sog. Gründungfragebogen s. auch Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23. November 2009 10 K 282/06, EFG 2011, 243, unter 1. a aa a.E.).
  • FG Nürnberg, 13.01.2014 - 3 K 184/13

    Keine Erstattung der Kosten für die Durchführung des Vorverfahrens: Aufhebung des

    Da die Sachaufklärung grundsätzlich der Familienkasse obliegt, kann eine schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten nur dann angenommen werden, wenn dem Einspruchsführer der in seiner Wissens- und Herrschaftssphäre liegende zeitnahe Vortrag und die Einreichung von Nachweisen früher möglich oder zumutbar gewesen wäre (Finanzgericht des Saarlandes, Gerichtsbescheid vom 26.05.2010 2 K 1028/09, EFG 2011, 243).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht